Nach einer Trennung muss eine der Parteien meistens Unterhalt an die andere Partei zahlen. Die Höhe des Unterhaltes wird durch einen Anwalt und durch das Gericht ausgerechnet. Außerdem kann nur Unterhalt gezahlt werden, wenn eine Partei arbeitet und gutes Geld verdient und die andere Partei unterstützungsbedürftig ist. Der Unterhalt wird bis zur neuen Eheschließung bezahlt oder bis die andere Partei einen Beruf gefunden hat, um selber für den eigenen Unterhalt aufzukommen.
Anders sieht es bei Kindern aus. Hier ist es meistens der Vater, der den Unterhalt zahlen muss, da das Kind meistens bei der Mutter aufwächst. Der Unterhalt wird anhand des Einkommens berechnet und muss bezahlt werden, bis das Kind seinen eigenen Unterhalt verdient. Das heißt, solange das Kind in der Schule ist, in der Ausbildung oder ein Studium macht, muss der Unterhalt bezahlt werden. Viele Väter wollen oder können nicht für das Kind aufkommen. In diesem Fall wird das Gericht eingeschaltet und dann wird genau geprüft, ob Unterhalt gezahlt werden kann. Bei Arbeitslosigkeit können meistens keine Leistungen gezahlt werden. Das Gericht legt demjenigen nah, sich umgehend eine Tätigkeit zu suchen, damit den Unterhaltsverpflichtungen nachgegangen werden kann.
Ist der Vater nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen, tritt das Jugendamt ein. Es wird geprüft, ob der genannte der Vater des Kindes ist, und dann wird geprüft, in wie weit er Unterhalt zahlen kann. Kann er aus oben genannten Gründen (Arbeitslosigkeit) nicht, dann übernimmt vorübergehend das Jugendamt den Unterhalt. In dem Fall bekommt das Kind, anhand einer Tabelle, Unterhalt gezahlt. Das Jugendamt fordert die Vorauszahlungen von dem Vater zurück, sobald dieser einer Tätigkeit nachgeht oder die Möglichkeit hat, die Zahlungen an sein Kind selber zu tätigen.
Ist der Vater unbekannt oder nicht auffindbar, dann zahlt das Jugendamt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes. Danach ist der Erziehungsberechtigte für das Kind finanziell selber verantwortlich. Zusätzliche Hilfemaßnahmen können von dieser Seite weiterhin in Anspruch genommen werden.