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14. März 2011

Erwachsenenbildung: Kosten sind steuerlich absetzbar

Die berufliche Weiterbildung muss immer häufiger in die eigene Hand genommen werden. Obwohl die Erwachsenenbildung Kosten verursacht, fassen damit viele Menschen beruflich wieder Fuß oder erweitern ihr Fachwissen.

Der Bereich der Weiterbildung umfasst viele unterschiedliche Bereiche. Neben der Erweiterung des Horizonts im Privatleben ist auch die berufliche Weiterbildung für immer mehr Menschen unerlässlich geworden. Wer heute im Berufsleben Erfolg haben möchte, muss sich das gesamte Berufsleben hindurch aktiv um Wissenserwerb bemühen. Zwar entstehen bei allen Formen der Erwachsenenbildung Kosten, doch der Mehrwert, der durch Kurse und Schulungen erzielt wird, gleicht diese Kosten schnell wieder aus.

Nicht immer muss man bei der Erwachsenenbildung Kosten selber tragen. Für einige Personengruppen gibt es Mischfinanzierungen, bei denen beispielsweise die Arbeitsagentur die Kosten zum größten Teil übernimmt. Die Kurse, die so finanziert werden, sollen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben führen und stellen meist neue berufliche Qualifikationen dar. So werden Umschulungen oder Weiterbildungen zum Wiedereinstieg oft von der Arbeitsagentur bezahlt. Dabei sind dies nicht nur durch die Agentur für Arbeit vermittelte Schulungen. Es ist auch möglich, für eigene Bemühungen um Weiterbildung einen finanziellen Zuschuss zu erhalten. Vor allem Kurse bei der Volkshochschule werden meist finanziell gefördert.

Wer sich jedoch neben dem Beruf mit einem Fernlehrgang weiterbilden möchte, muss die Kosten für diesen Bildungsweg meist in voller Höhe tragen. Hier wird dann auch deutlich, dass die Erwachsenenbildung Kosten in oft großer Höhe verursacht. Ein Kursus zur beruflichen Weiterbildung kann einige Tausend Euro kosten. Hier hat der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit geschaffen, diese Unkosten bei der Steuererklärung am Jahresende geltend zu machen. Bildungskosten werden als Sonderausgaben bei der Lohnsteuererklärung vermerkt.

Wer eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme in Angriff nehmen möchte, sollte sich jedoch in jedem Fall vorab um die Möglichkeit einer sogenannten Mischfinanzierung bemühen. Auch werden einige Kurse, vor allem Schulabschlüsse und Fernstudien an Fernuniversitäten, mit BAföG unterstützt, was die Kosten erheblich senkt. Zudem genießen sozial schwache oder behinderte Arbeitnehmer eine Zuschussberechtigung durch die verschiedenen Sozialbehörden.

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