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28. Juli 2010

Schutz vor Produktpiraterie: Namen schützen lassen

Der Namensschutz der eigenen Marke hat für einen Unternehmer höchste Priorität. Je nach Ausmaß des Schutzes sind nationale beziehungsweise internationale Institutionen dafür zuständig.

Die eigene, produktive Firma zu besitzen oder eine weitverbreitete und beliebte Marke herzustellen sind immer die Triebfedern eines jeden engagierten Unternehmers.Nach langen Monaten der Arbeit steht man nun endlich vor seinem vollbrachten Werk und möchte sich dieses namensrechtlich schützen lassen, um etwaiges Nachahmen seiner Idee zu unterbinden.

Der erste Schritt auf dem Weg zur eigenen, eingetragenen Marke besteht im weltweiten Recherchieren, ob sich nicht schon ein anderer Unternehmer die Rechte an dem gewünschten Namen gesichert hat, da sonst ein nationaler beziehungsweise internationaler Urheberrechtsprozess droht.

Ist dies nicht der Fall, so kann man den Markenschutz für den deutschsprachigen Raum recht einfach bei dem jeweils zuständigen Amt beantragen. Die Anmeldung erfolgt entweder durch persönliches Vorsprechen oder durch ein Onlineverfahren. In beiden Fällen ist eine Bearbeitungsgebühr von 260 Euro bis 300 Euro zu entrichten. Je nach angemeldeter Marke oder Firma werden weitere Kosten fällig, die durch die zusätzlichen Branchen entstehen, in denen man sich eintragen lässt. So müsste ein Betrieb, der in zwei verschiedenen Branchen tätig ist, beispielsweise Dienstleistung und Produktion, zwecks Anmeldung etwa 400 Euro bezahlen. Für einen erweiterten Schutz, den Markt der Europäischen Gemeinschaft betreffend, ist das entsprechende Amt für den Binnenmarkt in Alicante in Spanien zuständig. Hier belaufen sich die Anmeldekosten auf etwa 1.000 Euro. Da hier aber die Handhabung der einzutragenden Branchen anders beziehungsweise einfacher geregelt ist, wählt man zwischen drei verschiedenen Klassen der eingetragenen Marke aus. Natürlich kann man sich auch für alle drei Klassen eintragen lassen, dabei entfällt pro Klasse eine Pauschale von 150 Euro. Für den weltweiten, internationalen Markt ist eine Organisation mit Sitz in Genf in der Schweiz zuständig. Hier besteht die Möglichkeit, auf Basis einer vorher beantragten Heimatmarke, einen internationalen Schutz des Markennamens zu beantragen. Dieser gilt dann in allen 84 Mitgliedsstaaten des Madrider Markenabkommens.

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